Prüfungen

 

Prüfungen für Anwältinnen und Anwälte sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten finden im Frühjahr und im Herbst statt. Als letzter Anmeldetermin für die Prüfung im Frühjahr gilt jeweils der 15. Januar und für die Prüfung im Herbst jeweils der 15. Juli.

 

Die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Anwaltsprüfung reicht der Anwaltskammer mit der Anmeldung die folgenden Unterlagen ein:

 

  • einen Lebenslauf;
  • einen Strafregisterauszug (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
  • eine Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine bestehen (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
  • ein Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
  • einen Ausweis über den Abschluss des juristischen Studiums an der Universität;
  • Ausweise über die praktische juristische Tätigkeit (mindestens einjähriges Praktikum in der st. gallischen Rechtspflege).

 

 

Die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Rechtsagentenprüfung reicht der Anwaltskammer mit der Anmeldung die folgenden Unterlagen ein:

 

  • einen Lebenslauf;
  • einen Strafregisterauszug (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
  • eine Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine bestehen (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
  • ein Handlungsfähigkeitszeugnis der Wohnsitzgemeinde (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein).

 

 

Der Präsident der Anwaltskammer entscheidet, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird.

 

Die Prüfung ist auf die praktische Tätigkeit als Anwältin/Anwalt und als Rechtsagentin/Rechtsagent ausgerichtet. Den Prüfungsstoff können Sie dem Prüfungsreglement entnehmen. Für die Bewertung hat die Prüfungskommission Richtlinien erlassen.

 

Prüfungsstoff

 

Wie die Prüfungskommission bereits früher bekanntgegeben hat, werden im Bereich des Zivil- und Strafprozessrechts die Schweizerische Zivilprozessordnung und die Schweizerische Strafprozessordnung geprüft. Geprüft werden auch die in der Zwischenzeit erlassenen kantonalen Einführungsgesetze zur ZPO und StPO sowie der III. Nachtrag zum Anwaltsgesetz. Zu beachten ist, dass in den Schlussbestimmungen zum EG ZPO verschiedene Bestimmungen des GerG in das VRP überführt worden sind. Im Bereiche des ZGB bildet das bereits verabschiedete, aber noch nicht in Kraft gesetzte Erwachsenenschutzrecht Grundlage der Prüfung. Damit bilden allgemein diejenigen neuen Erlasse Gegenstand der Prüfung, die vom Gesetzgeber verabschiedet worden sind und bei denen die Referendumsfrist abgelaufen ist.

 

Die Anwaltsausbildung für Anwaltskandidatinnen und -kandidaten an der Universität St. Gallen ist ab dem Frühjahrssemester 2009 auf das neue eidgenössische Prozessrecht ausgerichtet. Die Vorlesungsunterlagen können heruntergeladen werden.

   

Neue Prüfungsgebühren!

Neue Prüfungsgebühren ab 2010: Gemäss der neuen Fassung des Gerichtskostentarifs (Art. 26 GKT, in Kraft ab 1. Juni 2009) betragen die Prüfungsgebühren für Anwältinnen und Anwälte Fr. 2'200.-- und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten Fr. 1'800.--.

 

Die neuen Gebühren werden erstmals für Anmeldungen der Prüfungen im Frühjahr 2010 angewendet.

 

Die Anwaltsprüfung wird von der Prüfungskommission für Anwälte, jene für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten von der Prüfungskommission für Rechtsagenten durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem späteren mündlichen Teil. Der mündliche Teil ist öffentlich. Einzelheiten können Sie im Prüfungsreglement nachlesen.

 

Die Daten der Prüfungen des Jahres 2010 werden wie folgt festgelegt:

 

 

Anwältinnen/Anwälte

 

Frühjahr 2010

  • schriftlicher Teil: 11./12. März 2010
  • mündlicher Teil: Montag, 15. März 2010 bis Freitag, 19. März 2010

 

 

Herbst 2010

  • schriftlicher Teil: 09./10. September 2010
  • mündlicher Teil: Montag, 13. September 2010 bis Freitag, 16. September 2010

 

 

 

Rechtsagentinnen/Rechtsagenten

 

Frühjahr 2010

  • nach Bedarf 

 

 

Herbst 2010

  • nach Bedarf