Aktuelle Entscheide Verwaltungsgericht

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Entscheide 2012

01.05.2012

Steuerrecht, Art. Art. 13 und Art. 69 Abs. 2 StG (sGS 811.1), Art. 8 Abs. 2 StV (sGS 811.11) sowie Art. 68 Abs. 1 StHG (SR 642.14).

Ein Steuerpflichtiger, der sich im massgebenden Steuerjahr von seiner Ehefrau trennt, ist für dieses Steuerjahr aufgrund des Stichtagprinzips steuerrechtlich als Alleinstehender zu betrachten. Ein Alleinstehender, der über 57 Jahre alt ist, über eine 4,5-Zimmerwohnung in der Nähe seines Arbeitsortes verfügt sowie unmittelbar an seinem Aufenthaltsort am Wochenende keine Verwandten hat, sondern nur in der Nähe, begründet vermutungsweise einen steuerrechtlichen Lebensmittelpunkt am Wohnort unter der Woche. Es obliegt dem Steuerpflichtigen, diese Vermutung mittels gewichtiger Indizien zu widerlegen und diese anhand von Beweisofferten darzulegen (Verwaltungsgericht, B 2011/264).

01.05.2012

Schulrecht.

Der gestalterische Vorkurs für Erwachsene (Propädeutikum) wird nicht vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) erfasst, sondern stützt sich auf das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) ab. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vorkurs im Anschluss an die Matur absolviert wird. Eine gesetzliche Grundlage, welche es erlauben würde, hierfür die Gebühr in Höhe von Fr. 13'800.-- zu erheben, fehlt (Verwaltungsgericht, B 2011/180).

01.05.2012

Verfahrensrecht, Art. 47 f. VRP (sGS 951.1).

Innert der Beschwerdefrist von 14 Tagen muss zumindest eine Beschwerdeergänzung abgegeben werden. Dazu genügt die ausdrückliche oder sinngemässe Erklärung, dass der vorinstanzliche Entscheid angefochten wird. Ein blosses Fristerstreckungsgesuch innert der Beschwerdefrist genügt demgegenüber nicht, weil daraus der Wille, Beschwerde erheben zu wollen, nicht hervorgeht (Verwaltungsgericht, B 2012/71).

01.05.2012

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 VöB (sGS 841 11).

Wird in den Ausschreibungsunterlagen als Zuschlagskriterium einzig der Preis mit einer Gewichtung von 100% genannt, verbleibt der Vergabebehörde bei der Beurteilung der eingegangenen Angebote kein Ermessensspielraum mehr; sie ist vielmehr gehalten, den Zuschlag an das günstigste Angebot zu vergeben (Verwaltungsgericht, B 2012/34).

01.05.2012

Ortsbildschutz, Art. 36 BV (SR 101) und Art. 98 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 BauG (sGS 731.1).

Der Kanton und die Gemeinden haben die Bundesinventare, insbesondere das ISOS-Inventar, zu beachten. Der Ortsbildschutz kann es erfordern, dass ein unfertiger Betonbau nicht bloss mit lasierter Farbe angestrichen, sondern mit einer Holzfassade versehen wird, damit sich das Volumen des Neubaus ortsverträglich einfügt (Verwaltungsgericht, 

B 2011/122).

12.04.2012

Umweltrecht, Art. 44a und Art. 12 Abs. 1 lit. c USG (SR 814.01).

Der Parkiertarif eines geplanten Einkaufszentrums von Fr. -.50/Stunde ist zwar nicht hinreichend lenkungswirksam, erweist sich aber aus Gründen der Lastengleichheit und der zusätzlich verfügten Fahrtenzahlbeschränkung dennoch als rechtmässig.

Zur Festsetzung einer Gebühr für Mitarbeiterparkplätze besteht keine gesetzliche Grundlage (Verwaltungsgericht, B 2011/145).

12.04.2012

Steuerrecht, Art. 40 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 41 Abs. 1 lit. c StG (sGS 811.1).

Kraft Stempelsteuergesetz geschuldete Umsatzabgaben sind bei selbständig erwerbstätigen Effektenhändlern als geschäftsmässig begründete Kosten zum steuerlichen Abzug zugelassen, wenn sie nicht auf die Erwerber oder Verkäufer der Urkunden überwälzt worden sind. Ist dieser Abzug handelsrechtswidrig unterlassen worden, kann er unter Verweis auf das Totalgewinnprinzip grundsätzlich in einer späteren Steuerperiode steuerwirksam nachgeholt werden. Dies gilt allerdings nur während der Verlustverrechnungsperiode und sofern der Abzug nicht missbräuchlich unterlassen worden ist.

Betrifft der geltend gemachte Aufwand jedoch Geschäftstätigkeiten während der Bemessungslücke, kann er auch nachträglich nicht zum Abzug zugelassen werden (Verwaltungsgericht, B 2011/200).

12.04.2012

Verfahrensrecht, Art. 64 in Verbindung mit Art. 48 Abs. 1 VRP (sGS 951.1).

Nur eine Begründung des grundsätzlichen Anspruchs auf Akteneinsicht genügen den Anforderungen an eine Beschwerde nicht, wenn dieser Anspruch durch die Vorinstanz grundsätzlich nicht vereint wurde. Der Beschwerdeführer hat sich mit dem angefochtenen Entscheid auseinanderzusetzen und darzulegen, inwiefern der vorinstanzliche Entscheid über das Fehlen eines aktuellen Rechtsschutzinteresses sowie über die Gegenstandslosigkeit des Rekurses falsch ist (Verwaltungsgericht, B 2011/256).

12.04.2012

Ausländerrecht, Art. 47 Abs. 1 und 4 AuG (SR 142.20), Art. 73 Abs. 1 VZAE (SR 142.201), Art. 13 BV (SR 101), Art. 8 EMRK (SR 0.101) sowie Art. 3 und 12 KRK (SR 0.107).

Die Nachzugsfristen gemäss Art. 47 Abs. 1 AuG und Art. 73 Abs. 1 VZAE sind als absolute Fristen zu verstehen. Für verpasste Nachzugsfristen hat der Bundesgesetzgeber in Art. 47 Abs. 4 AuG die Möglichkeit des nachträglichen Familiennachzugs bei Vorliegen von wichtigen familiären Gründen vorgesehen. Ein Gesuch um Familiennachzug eines Kindes, das kulturell wie sprachlich im Heimatland verwurzelt ist, dort noch Verwandte hat und fast die gesamte Schulzeit dort absolvierte sowie über eine gute Ausbildung verfügt, beinhaltet keinen wichtigen familiären Grund, wenn die Trennung sowie das Verpassen der Nachzugsfrist der Mutter anzulasten ist (Verwaltungsgericht, B 2011/263).

12.04.2012

Ausländerrecht, Art. 51 Abs. 2 lit. b und Art. 62 lit. e AuG (SR 142.20), Art. 13 BV (SR 101) sowie Art. 8 EMRK (SR 0.101).

Es besteht ein grosses Interesse daran, Nachzugsgesuche von Familienangehörigen zu erheblich und dauerhaft sozialhilfeabhängigen Personen abzuweisen, wenn dadurch die Last für die öffentliche Sozialhilfe noch grösser wird. Das Prinzip der Verhältnismässigkeit kann indessen bedingen, dass dem nachgezogenen Familienangehörigen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung von einem Jahr erteilt wird. Vorausgesetzt ist aber, dass sich die nachgezogene Person bereits vorher um Arbeit bemühte und die Aussicht auf erhebliche Verringerung resp. Beendigung der Sozialhilfeabhängigkeit besteht. (Verwaltungsgericht, B 2011/196).

20.03.2012

Verfahrensrecht, Art. 95 und 98bis VRP (sGS 951.1).

Nach der Praxis des Verwaltungsgerichts obsiegt der Rechtsmittelkläger bei Rechtsmitteln, mit denen nicht nur die Aufhebung des angefochtenen Entscheids beantragt wird, sondern zugleich die Erteilung einer Bewilligung, nur teilweise, wenn der Entscheid wegen unvollständiger Sachverhaltsermittlung und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. Vorausgesetzt dafür ist aber, dass sich eine Rückweisung zu weiteren Abklärungen aufdrängt und der Sachverhalt nicht bereits aufgrund der Akten erstellt ist. Enthalten die Akten bereits zahlreiche Hinweise für die noch anzustellenden Sachverhaltsabklärungen und wäre es für die Rechtsmittelinstanz ein Leichtes und ohne übermässigen Beweiserhebungsaufwand möglich gewesen, die erforderlichen Sachverhaltsabklärungen selbst vorzunehmen, hat sich die Rückweisung auf Erteilung der beantragten Bewilligung zu beschränken. Bei einer solchen Rückweisung ist von einem vollständigen Obsiegen des Rechtsmittelklägers auszugehen (Verwaltungsgericht, B 2011/209).

20.03.2012

Anwalts- und Abgabenrecht, Art. 10 und 12 AnwG (sGS 963.70) sowie Art. 56 und 77 ff. StrG (sGS 732.1).

Die Zulassung der entgeltlichen Vertretung durch eine Rechtsagentin vor Verwaltungsgericht ist angesichts des Anwaltsmonopols in Art. 10 Abs. 1 AnwG und der zunehmenden Komplexität von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu hinterfragen. Diese Frage kann vorliegend offen bleiben, da es sich um eine Abgabestreitigkeit handelt (Art. 12 Abs. 1 lit. d AnwG).

Eine mehrfache Zufahrtsmöglichkeit durch zwei angrenzende Strassen bei einem Grundstück in der Gewerbe- und Industriezone beinhaltet vermehrte Nutzungsmöglichkeiten. Massgeblich für den Einbezug in den Unterhaltsperimeter ist der wirtschaftliche Sondervorteil eines Grundstücks in Form eines Nutzungsmehrwerts durch eine Strasse. Dabei sind die subjektiven Verhältnisse des jeweiligen Eigentümers nicht zu berücksichtigen, sondern die objektiv mögliche Nutzung einer Strasse durch ein Grundstück ist beitragsbegründend. Der freiwillige Verzicht des Eigentümers, mittels Errichtung einer Mauer die Zufahrtsmöglichkeit von einer Strasse auf sein Grundstück zu beseitigen, ist deswegen für den Unterhaltsperimeter irrelevant (Verwaltungsgericht, B 2011/130).

20.03.2012

Strassen- und Raumplanungsrecht, Art. 19 und 22 RPG (SR 700), Art. 49 Abs. 1 BauG (sGS 731.1) sowie Art. 32 f. und 38 StrG (sGS 732.1).

Angesichts von Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG und Art. 49 Abs. 1 BauG ist es erforderlich, dass auch Grundstücke im Nichtbaugebiet eine genügende Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG und Art. 49 Abs. 2 BauG aufweisen.

Die Gemeinde verfügt bei der Beurteilung des hinreichenden öffentlichen Interesses am Bau von Gemeindestrassen Autonomie, die durch Art. 32 StrG eingeschränkt wird. Eine Strasse mit bis zu 22 Prozent Gefälle, mit einer Breite von 2.50 bis 2.80 m, dessen Einfahrt nicht genügende Radien aufweist und die von Motorfahrzeugen und Wanderer benutzt wird sowie in einem baulich schlechten Zustand ist, stellt keine genügende Erschliessung dar. Angesichts dieser Fakten, die durch Amtsberichte belegt sind und die der Beschwerdeführer nicht begründet widerlegen konnte, liegt kein Ermessensmissbrauch vor, wenn das zuständige Gemeinwesen sowohl das hinreichende Interesse wie auch die Notwendigkeit für den Bau einer neuen Erschliessungsstrasse annimmt (Verwaltungsgericht, B 2011/141).

20.03.2012

Steuerrecht, Art. 145 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 143 Abs. 1, Art. 167 Abs. 1 DBG (SR 642.11) sowie Art. 10 und 15 Steuererlassverordnung (SR 642.121).

In steuerrechtlichen Beschwerdeverfahren sind aufgrund von Art. 145 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 143 Abs. 1 DBG neue tatsächliche Ausführungen und Aktenstücke selbst dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor der Vorinstanz hätten vorgebracht werden können.

Ein Steuererlass aufgrund einer selbstverschuldeten Überschuldung, die nicht Folge von ausserordentlichen Aufwendungen aufgrund der persönlichen Verhältnisse ist, ist nur in demselben prozentualen Umfang möglich, in dem andere Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten (Grundsatz der Opfersymmetrie). Bei einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag ist deswegen ein Steuererlass nur möglich, wenn sämtliche Gläubiger oder die Mehrheit der übrigen gleichrangigen Gläubiger, die mindestens die Hälfte der Forderungen dritter Klasse besitzen, unwiderruflich und mit einem einheitlichen prozentualen Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Andernfalls wird nicht der Steuerpflichtige, sondern einzelne Gläubiger bevorzugt (Verwaltungsgericht, B 2011/203).

20.03.2012

Steuerrecht, Art. 196 Abs. 2 und Art. 224 Abs.1 StG (sGS 811.1) sowie Art. 10 und 15 Steuererlassverordnung (SR 642.121).

In steuerrechtlichen Beschwerdeverfahren sind aufgrund von Art. 196 Abs. 2 StG neue tatsächliche Ausführungen und Aktenstücke selbst dann zu berücksichtigen, wenn sie bereits vor der Vorinstanz hätten vorgebracht werden können.

Für die Beurteilung des Erlasses der Staats- und Gemeindesteuern infolge Überschuldung können Art. 10 und 15 Steuererlassverordnung analog angewendet werden. Ein Steuererlass aufgrund einer selbstverschuldeten Überschuldung, die nicht Folge von ausserordentlichen Aufwendungen aufgrund der persönlichen Verhältnisse ist, ist nur in demselben prozentualen Umfang möglich, in dem andere Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten (Grundsatz der Opfersymmetrie). Bei einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag ist deswegen ein Steuererlass nur möglich, wenn sämtliche Gläubiger oder die Mehrheit der übrigen gleichrangigen Gläubiger, die mindestens die Hälfte der Forderungen dritter Klasse besitzen, unwiderruflich und mit einem einheitlichen prozentualen Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Andernfalls wird nicht der Steuerpflichtige, sondern einzelne Gläubiger bevorzugt (Verwaltungsgericht, B 2011/202).

20.03.2012

Bau- und Planungsrecht, Art. 56 Abs. 4 BauG (sGS 731.1).

Bestätigung der Praxis des Baudepartementes, wonach der gewachsene Boden grundsätzlich an Hand des noch feststellbaren natürlich gewachsenen Geländes bestimmt wird und nicht an Hand des künstlich geschaffenen im Zeitpunkt der Baueingabe. Ausnahmen sind denkbar, wenn die Veränderungen in Gründen liegen, die nicht in der Verantwortung des Grundeigentümers bzw. seines Rechtsvorgängers liegen und wenn diese nicht wiederhergestellt werden können, ohne dass dies zu stossenden Ergebnissen führen würde. Dies trifft regelmässig bei grossflächigen Geländeveränderungen zu, die beispielsweise im Zusammenhang mit einem Strassenprojekt realisiert wurden

(Verwaltungsgericht, B 2011/77).

20.03.2012

Verfahrensrecht, Art. 12 VRP und Art. 45 Abs. 1 VRP (sGS 951.1) sowie Bau- und Planungsrecht, Art. 56 Abs.4 BauG (sGS 731.1).

Die Teilnahme am Rechtsmittelverfahren setzt die Beteiligung am vorinstanzlichen Verfahren voraus. Dies gilt auch für die Ehefrau des Beschwerdeführers. Der Sachverhalt ist von Amtes zu ermitteln, auch wenn sich die Verfahrensbeteiligten für den Fall der angestrebten Einigung über die tatsächlichen Umstände geeinigt haben. Definiert sich der Begriff der unterirdischen Baute an Hand des gewachsenen Terrains, ist damit grundsätzlich der natürlich gewachsene Boden gemeint, soweit dieser nachvollziehbar ist, und nicht der künstlich geschaffene Boden im Zeitpunkt der Baueingabe (Verwaltungsgericht, B 2011/106).

20.03.2012

Bau- und Planungsrecht, Immissionsschutz, Art. 86 Abs. 1 und 2 BauG (sGS 731.1), Art. 684 ZGB (SR 210). Prüfung einer privatrechtlichen Immissionseinsprache. Art. 84 Abs. 3 BauG, Art. 97 Abs. 1 EG ZGB (sGS 911.1).

Die Frage des Grenzabstands und der Höhe eines Maschendrahtzauns, der einen Grenzabstand von 9 cm und eine Höhe von 1.80 aufweist, hat privatrechtlichen Charakter.

Art. 11, Art. 15, Art. 19 und Art. 23 USG (SR 814.01), Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a sowie Art. 40 Abs. 3 LSV (SR 814.41). Zur Begrenzung der Immissionen geeignete Auflagen betreffend Betrieb und Beleuchtung einer Aussensportanlage (Verwaltungsgericht, B 2011/137).

20.03.2012

Bau- und Planungsrecht, Art. 12 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 3 VRP (sGS 951.1).

Die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erstmals erhobene Rüge, die strassen-mässige Erschliessung sei nicht hinreichend, ist verspätet.

Art. 60 Abs. 2 BauG (sGS 731.1). Ermittlung des Niveaupunktes.

Art. 7 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 und 2 sowie Art. 15 USG (SR 814.01), Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 LSV (SR 814.41). Anforderungen an eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bezüglich Lärmimmissionen (Verwaltungsgericht, B 2011/151).

20.03.2012

Steuerrecht, Handelsbilanz und Steuerbilanz.

Der anlässlich einer wirtschaftlichen Handänderung (Übertragung einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft) besteuerte Wertzuwachs kann bei der späteren zivilrechtlichen Veräusserung der Liegenschaft von der Kapitalgesellschaft geltend gemacht werden. Erachtet sie den mit der Grundstückgewinnsteuer abgeschöpfte Wertzuwachs als zu tief, muss die Immobiliengesellschaft den Wert umgehend bestreiten, zumal er in der Steuerbilanz nachgeführt wird. Sie verhält sich widersprüchlich, wenn sie damit mehr als 20 Jahre zuwartet (Verwaltungsgericht, B 2011/193).

20.03.2012

Landwirtschaft, Art. 13 Abs. 1 BGSA (SR 822.41).

Eine Kürzung der Direktzahlungen für das Jahr 2011 wegen des Umstands, dass ein nicht anwesenheits- und arbeitsberechtigter Ausländer während vier Tagen beschäftigt wurde, erweist sich als recht- und verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2011/211).

20.03.2012

Baurecht, Art. 19 Abs. 1 RPG (SR 700) und Art. 49 BauG (sGS 731.1).

Die bewilligte (zusätzliche) Parkierungsfläche ist hinreichend erschlossen, auch gefährdet sie die Verkehrssicherheit nicht (Verwaltungsgericht, B 2011/110).

20.03.2012

Sozialhilferecht, Art. 3 Abs. 2 und 24 Abs. 1 SHG (sGS 381.1) in Verbindung mit Art. 5 und 9 Abs. 3 ZUG (SR 851.1).

Der sozialhilferechtliche Unterstützungswohnsitz dauert fort, wenn sich die bedürftige Person andernorts in ein Heim, ein Spital oder eine andere Anstalt begibt. Darunter sind auch diejenigen Handlungen zu verstehen, die der Vorbereitung auf einen baldigen Eintritt in eine der besagten Einrichtungen dienen. Durch einen kurzfristigen Umzug vor dem Eintritt wird der bisherige Unterstützungswohnsitz jedenfalls nicht aufgegeben (Verwaltungsgericht, 

B 2011/154).

20.03.2012

Bau- und Planungsrecht.

Voraussetzung für die Vereinigung von zwei Verfahren betreffend Teilzonenpläne nicht erfüllt.

Art. 30 Abs. 1 BV (SR 101). Vorbefassung. Die Tatsache, dass der zuständige Kreisplaner zur nachgesuchten Planänderung in einem früheren Verfahrensstadium in ablehnendem Sinn Stellung genommen hat, erweist sich nicht als unzulässige Vorbefassung.

Art. 15 RPG, (SR 700), Art. 18bis BauG (sGS 731.1). Die Tatsache, dass sich neben der angestrebten WG2 eine Intensiverholungszone Reiten mit objektbezogenen Bauten, Anlagen und Freiflächen befindet, die gegebenenfalls erweitert werden soll, schafft keinen Siedlungszusammenhang. Im konkreten Fall steht eine unzulässige Kleinbauzone zur Diskussion. Es liegt kein weitgehend überbautes Land vor und die Umzonung der Fläche in die WG2 liegt nicht im öffentlichen Interesse nur weil sich dort ein Gewerbebetrieb befindet. Zudem ist nicht davon auszugehen, das Gelände werde voraussichtlich innert 15 Jahren zur baulichen Nutzung benötigt (Verwaltungsgericht, B 2011/19).

14.02.2012

Medizinalberufsrecht, Art. 2 Abs. 1 lit. b sowie Art. 34 und 36 MedBG (SR 811.11).

Der Vermerk "keine Bewilligung" anstatt "abgemeldet" im zentralen Register über Medizinalpersonen kann immaterielle Interessen eines Zahnarztes verletzen, der seine ärztliche Tätigkeit aufgeben möchte. Auf eine Praxisbewilligung als Polizeibewilligung kann der Inhaber der Bewilligung verzichten und dazu ist kein Entzugsverfahren als Administrativverfahren durch die zuständige Behörde erforderlich (Verwaltungsgericht,

B 2011/134).

14.02.2012

Ausländerrecht, Art. 63 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 62 lit. b AuG (SR 142.20) sowie Art. 8 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101) und Art. 13 Abs. 1 BV (SR 101).

Bei einem Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde und nach dieser Verurteilung weiter delinquierte, besteht ein öffentliches Interesse an seiner Wegweisung, welches private Interesse (Familie in der Schweiz, langer Aufenthalt in der Schweiz) an einem weiteren Verbleib in der Schweiz überwiegt. Dem Wohlverhalten im Straf- bzw. Massnahmenvollzug kommt angesichts der Schwere seines Verschuldens nur untergeordnete Bedeutung zu. Über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist vor der Entlassung des Ausländers aus dem Straf- bzw. Massnahmenvollzug zu entscheiden, damit dieser Zeit hat, sich auf die Rückkehr in sein Heimatland vorzubereiten (Verwaltungsgericht, B 2011/99).

14.02.2012

Sozialhilferecht, Art. 2 Abs. 2 und Art. 9 SHG (sGS 381.1) sowie Art. 30c BVG (SR 831.40) und Art. 646 ff. ZGB (SR 210).

Mittel aus der beruflichen Vorsorge dienen zwingend dem Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf der versicherten Person und können nicht für die Darlehensgewährung an Verwandte verwendet werden. Aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität der Sozialhilfe kann nicht durch privatrechtliche Abmachungen auf den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstückes verzichtet werden. Der Gewinnanteil ist sozialhilferechtlich als neues Vermögen anzurechnen (Verwaltungsgericht. B 2011/163).

14.02.2012

Bau- und Planungsrecht, Art. 21 Abs. 2 RPG (SR 700) und Art. 32 Abs. 1 BauG (sGS 731.1).

Erlass und Änderung von projektbezogenen Gestaltungsplänen müssen wie bei allen Nutzungsplänen planerisch begründet sein, wobei grundsätzlich eine Gesamtinteressenabwägung vorzunehmen ist. Konkret liegen keine raumplanerischen Gründe vor, weshalb die bei der letzten Planänderung reduzierte Parkplatzanzahl bereits kurze Zeit später wieder erhöht werden sollte. Die Reduktion erfolgte im Rahmen einer Gesamtbetrachtung und war das Resultat einer Würdigung sämtlicher wichtiger Faktoren. Die nachträglich gerügte Verkehrsprognose war dabei nur eine Grösse. Auch handelt es sich bei den zusätzlichen 20 Parkplätzen um keine geringfügige Planergänzung in einem untergeordneten Punkt. Es spielt daher keine Rolle, dass die illegal erstellten zusätzlichen Tiefgaragenplätze auf das ohnehin schon überlastete Verkehrsnetz der Innenstadt keinen spürbaren Einfluss haben würden (Verwaltungsgericht, B 2011/53).

14.02.2012

Ausländerrecht, Art. 62 lit. b AuG (SR 142.20).

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines 34-jährigen, seit 1996 in der Schweiz lebenden serbischen Staatsangehörigen erweist sich aufgrund der wiederholten Straffälligkeiten als rechts- und verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2011/201).

14.02.2012

Ausländerrecht, Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG (SR 142.20), Art. 8 EMRK (SR 0.101) und Art. 13 BV (SR 101).

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines Staatsangehörigen aus Belize, dessen Ehegemeinschaft mit einer Schweizerin weniger als drei Jahre gedauert hat und dessen Beziehung zu den unter der elterlichen Sorge der Mutter stehenden Kindern in wirtschaftlicher Hinsicht nicht die von der Rechtsprechung geforderte Intensität aufweist (Verwaltungsgericht, B 2011/226).

14.02.2012

Verfahrensrecht, Art. 12 Abs. 2 der Honorarordnung (sGS 963.75) in Verbindung mit Art. 88 ff. VRP (sGS 951.1).

Gegen einen Kostenentscheid des Versicherungsgerichts, dem ein Verfahren aus dem Bundessozialversicherungsrecht zugrunde liegt, steht nicht die Rechtsverweigerungsbeschwerde ans Verwaltungsgericht, sondern die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht in Luzern offen (Verwaltungsgericht, B 2011/167).

14.02.2012

Verfahrensrecht, ausseramtliche Entschädigung.

Kein Anspruch auf ausseramtliche Entschädigung bei Verneinung der Rechts- und Einsprachelegitimation, auch wenn die Vorinstanz die Legitimation zur Einsprache noch bejaht hat (Verwaltungsgericht, B 2011/267).

14.02.2012

Steuerrecht, Art. 241 Abs. 2 StG (sGS 811.1).

Eine wirtschaftliche Handänderung liegt auch dann vor, wenn eine Mehrheitsbeteiligung an einer Immobilienholding übertragen wird, welche (ausschliesslich) Beteiligungen an Immobliengesellschaften hält. An der in GVP 1971 Nr. 13 geäusserten Auffassung ist nicht weiter festzuhalten. Von der Erhebung der Handänderungssteuer ist auch nicht deshalb abzusehen, weil die Veranlagungsbehörde nicht in jedem Fall von einer steuerauslösenden Beteiligungsübertragung erfährt und die Besteuerung in diesen Fällen unterbleibt; ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (Verwaltungsgericht, B 2011/168).

14.02.2012

Steuerrecht, Art. 241 Abs. 2 StG (sGS 811.1).

Eine wirtschaftliche Handänderung liegt auch dann vor, wenn eine Mehrheitsbeteiligung an einer Immobilienholding übertragen wird, welche (ausschliesslich) Beteiligungen an Immobliengesellschaften hält. An der in GVP 1971 Nr. 13 geäusserten Auffassung ist nicht weiter festzuhalten. Von der Erhebung der Handänderungssteuer ist auch nicht deshalb abzusehen, weil die Veranlagungsbehörde nicht in jedem Fall von einer steuerauslösenden Beteiligungsübertragung erfährt und die Besteuerung in diesen Fällen unterbleibt; ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht nicht (Verwaltungsgericht, B 2011/166).

14.02.2012

Verfahrensrecht, Art. 30 VRP (sGR 951.1) in Verbindung mit Art. 144 ZPO (SR 272), Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101).

Die Beurteilung über Gesuche um Sistierung des Verfahrens und um Fristerstreckung liegt im Ermessen der urteilenden Instanz. Das Verwaltungsgericht hat sich bei der Überprüfung auf eine Rechtskontrolle zu beschränken. Wird ein fristgerecht gestelltes Fristerstreckungsgesuch abgelehnt, ist dem Gesuchsteller eine kurze Nachfrist anzusetzen, sofern das Gesuch nicht als trölerisch oder rechtsmissbräuchlich bewertet werden muss (Verwaltungsgericht, B 2011/225).

14.02.2012

Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 34 Abs. 3 VöB (sGS 841.11).

Gemäss Art. 34 Abs. 3 VöB müssen alle Zuschlagskriterien mit allfälligen Unterkriterien im Rahmen der Ausschreibung in der Reihenfolge ihrer Bedeutung oder mit ihrer Gewichtung bekannt gegeben werden. Konkret wurde diese Vorschrift verletzt, was zur Aufhebung der Zuschlagsverfügung führt (Verwaltungsgericht, B 2011/191).

17.01.2012

Verfahrensrecht, Zustellfiktion und Wiederherstellung der Frist, Art. 30 Abs. 1 VRP (sGS 951.1) und Art. 148 ZPO (SR 270).

Eine per Einschreiben versandte Verfügung gilt mit Ablauf der siebentägigen Abholfrist als zugestellt, wenn die Voraussetzungen der Zustellfiktion erfüllt sind. Auf ein Wiederherstellungsgesuch wird nicht eingetreten, wenn es nicht fristgerecht gestellt worden ist (Verwaltungsgericht, B 2011/188).

17.01.2012

Steuerrecht, Art. 248 Abs. 1, Art. 257, Art. 259 Abs. 2, Art. 262 und Art. 270 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 267 Abs. 2 und 3 StG (sGS 811.1) sowie Art. 32 der Bundesverfassung (SR 101) und Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101).

Auch im Beschwerdeverfahren betreffend Steuerhinterziehung können neue tatsächlichen Ausführungen und Aktenstücke vorgebracht werden, da das Verwaltungsgericht aufgrund der sachgemässen Anwendung von Art. 269 in Verbindung mit Art. 196 Abs. 2 StG nicht an die Begehren der Beteiligten gebunden ist.

Im Steuerhinterziehungsverfahren gelten die verfassungs- und konventionsrechtlichen strafprozessualen Garantien. Aufgrund der Unschuldsvermutung beträgt die Steuerbehörde die Beweislast hinsichtlich der tatbestandsbegründenden Elemente. Zudem ist der Nachweis des strafrechtlichen Sachverhalts aufgrund der aus der Unschuldsvermutung abgeleiteten Beweiswürdigungsregel nur dann erbracht ist, wenn vernünftige Zweifel an der Tatbegehung durch den Steuerpflichtigen ausgeschlossen sind.

Ein Strafbefehl muss sämtliche objektiven und subjektiven Tatbestandselemente enthalten und diese kurz begründen. Die Begründung muss dem Angeschuldigten ermöglichen, den ihm vorgeworfenen Sachverhalt erkennen und sich entsprechend verteidigen zu können. Daher hat die kurze Begründung auch Ausführungen zur Strafzumessung sowie zur Subsumtion des Sachverhalts in objektiver und subjektiver Hinsicht unter die einschlägigen Rechtsnormen zu enthalten.

Es ist zwar zulässig, dass der Betrag des hinterzogenen Einkommens im Rahmen der Beweiswürdigung dem Betrage nach durch Schätzung festgesetzt wird, aber diese muss hinreichend sicher zu ermitteln sein. Die Steuerbehörde muss daher die hinterzogenen Einkünfte aufgrund einer rechtsgenüglichen und nachvollziehbaren Schätzung darlegen, da andernfalls der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht erstellt ist (Verwaltungsgericht, B 20011/179).

17.01.2012

Abgaberecht, Verfahren zur Festlegung von Perimeterbeiträgen nach dem alten Wasserbaugesetz (nGS 18-58).

Die Verwaltungsrekurskommission und die Perimeterkommission gingen zu Recht davon aus, dass eine rechtskräftige Beitragsverfügung vorliegt, das Rechtsmittel somit zu spät erhoben worden war (Verwaltungsgericht, B 2011/120 und B 2011/121).

17.01.2012

Raumplanungsrecht, Art. 16a RPG (SR 700) in Verbindung mit Art. 36 RPV (SR 700.1).

Die Erhöhung des Tierbestandes in einem bestehenden Mastschweinestall ist bewilligungspflichtig, weil dazu die Kriterien der inneren Aufstockung erfüllt sein müssen. Zur Beurteilung massgebend ist nicht die konkrete Anzahl Tiere, sondern die nach Fläche berechnete Anzahl Mastplätze (Verwaltungsgericht, B 2011/37).

17.01.2012

Umweltschutzrecht, Art. 7 LSV (SR 814.41) und Art. 28 EG-USG (sGS 672.1).

Eine bestehende Anlage gilt umweltschutzrechtlich als neue Anlage, wenn ihr Zweck vollständig geändert oder wenn sie baulich oder betrieblich derart weitgehend verändert wird, dass das Bestehende in lärmmässiger Hinsicht im Vergleich zum Neuen nur noch von untergeordneter Bedeutung ist. Als solche muss sie die strengeren Planungswerte für neue ortsfeste Anlagen einhalten. Die kommunale Baubehörde ist grundsätzlich dafür zuständig zu überwachen, dass diese Werte auch eingehalten werden. Stellt sich nachträglich heraus, dass dies nicht der Fall ist, hat sie nötigenfalls die erforderlichen Massnahmen festzulegen und zu verfügen (Verwaltungsgericht, B 2011/7).