Verfahren

 

Allgemeines

Die Gerichte können bei ihrer Rechtsprechung nicht nach Belieben vorgehen, sondern sind an strenge Verfahrensregeln gebunden. Diese Normen ("formelles Recht") dienen letztlich alle dazu, das "materielle Recht" (was ist rechtens?) durchzusetzen.

 

Die Kompetenz, das Verfahrensrecht zu regeln, liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Im Kanton St. Gallen finden sich die Bestimmungen über den Aufbau und die Besetzung der Gerichte, also die Regeln über die Organisation des Gerichtswesens, im Gerichtsgesetz (GerG). Der Zivilprozess ist geregelt im Zivilprozessgesetz (ZPO), der Strafprozess im Strafprozessgesetz (StP) und der Verwaltungsprozess im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP).

 

Das Bundesrecht greift jedoch seit jeher und immer stärker in das kantonale Prozessrecht ein.

 

  • In erster Linie sind dabei die in der Bundesverfassung (BV) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisteten Grundrechte zu nennen, die als Mindestgarantien das kantonale Prozessrecht beeinflussen (z.B. Willkürverbot, Verbot des überspitzten Formalismus, Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter).
  • Weiter finden sich im materiellen Bundesrecht zahlreiche - vorwiegend zum Schutz des sozial Schwächeren aufgestellte - Prozessvorschriften, so etwa im Arbeits- und Mietvertragsrecht (OR) und im Strafgesetzbuch (StGB).
  • Schliesslich sind in neuerer Zeit ganze Teilbereiche des Prozessrechts bundesrechtlich in Gesetzen oder in internationalen Abkommen vereinheitlicht worden, etwa im Lugano-Übereinkommen (LugÜ), im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG), im Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (GestG), im Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) und im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).

 

 

Diese Tendenz geht weiter: Am 1. Januar 2011 werden voraussichtlich die schweizerische Zivilprozessodrnung sowie die schweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten. Diese Gesetze werden die heute 26 verschiedenen kantonalen Prozessordnungen ersetzen.