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Verfahren
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Die Gerichte können bei ihrer Rechtsprechung nicht nach Belieben vorgehen, sondern sind an strenge Verfahrensregeln gebunden. Diese Normen ("formelles Recht") dienen letztlich alle dazu, das "materielle Recht" (was ist rechtens?) durchzusetzen.
Die Kompetenz, das Verfahrensrecht zu regeln, liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Im Kanton St. Gallen finden sich die Bestimmungen über den Aufbau und die Besetzung der Gerichte, also die Regeln über die Organisation des Gerichtswesens, im Gerichtsgesetz (GerG neues Fenster). Der Zivilprozess ist geregelt im Zivilprozessgesetz (ZPO neues Fenster), der Strafprozess im Strafprozessgesetz (StP neues Fenster) und der Verwaltungsprozess im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP neues Fenster).
Das Bundesrecht greift jedoch seit jeher und immer stärker in das kantonale Prozessrecht ein.
- In erster Linie sind dabei die in der Bundesverfassung (BV neues Fenster) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK neues Fenster) gewährleisteten Grundrechte zu nennen, die als Mindestgarantien das kantonale Prozessrecht beeinflussen (z.B. Willkürverbot, Verbot des überspitzten Formalismus, Anspruch auf rechtliches Gehör, Anspruch auf einen unabhängigen und unparteilichen Richter).
- Weiter finden sich im materiellen Bundesrecht zahlreiche - vorwiegend zum Schutz des sozial Schwächeren aufgestellte - Prozessvorschriften, so etwa im Arbeits- und Mietvertragsrecht (OR neues Fenster) und im Strafgesetzbuch (StGB neues Fenster).
- Schliesslich sind in neuerer Zeit ganze Teilbereiche des Prozessrechts bundesrechtlich in Gesetzen oder in internationalen Abkommen vereinheitlicht worden, etwa im Lugano-Übereinkommen (LugÜ neues Fenster), im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG neues Fenster), im Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (GestG neues Fenster), im Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG neues Fenster) und im Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF neues Fenster).
Diese Tendenz geht weiter: Am 1. Januar 2011 werden voraussichtlich die schweizerische Zivilprozessodrnung sowie die schweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten. Diese Gesetze werden die heute 26 verschiedenen kantonalen Prozessordnungen ersetzen.
