Familienrechtliche Prozesse

 

Das Gericht befasst sich auch mit Familienfragen. Es ist namentlich zuständig für eine Ehescheidung. Dabei gibt es zwei Wege: die Scheidung auf gemeinsames Begehren und die Scheidung auf Klage. Eine Klage setzt in der Regel allerdings voraus, dass die Ehegatten zuvor zwei Jahre getrennt gelebt haben. Früher lässt sich eine Scheidung gegen den Widerstand des anderen Partners nur erreichen, wenn es einem Ehegatten aus schwer wiegenden Gründen und ohne sein Dazutun nicht mehr zumutbar ist, die Ehe als rechtliche Verbindung auf Zeit fortzusetzen. Ein Scheidungsurteil kann später abgeändert werden. Wenn Eltern eine Neuordnung der Kinderbelange verabreden oder sich nur um das Besuchsrecht streiten, können sie sich an die Vormundschaftsbehörde wenden. Sonst bleibt die Abänderung Sache des Gerichts. Es kann auch darum ersucht werden, im Eheschutz eine vorläufige Trennung zu organisieren. Im Kern der familienrechtlichen Verfahren steht nicht der Austausch schriftlicher Eingaben, sondern eine persönliche Befragung. Ein Richter oder eine Richterin hilft den Ehegatten, die wichtigen Fakten zu sammeln, und nimmt wenn nötig von sich aus Beweise ab.