Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz

In Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Klagen, die gestützt auf das eidgenössische Gleichstellungsgesetz erhoben werden, beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz. Bei einem Streitwert von mindestens Fr. 100'000.-- können die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten. Die Schlichtungsstelle ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstelle.

Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz

Präsidentin: Regula Schmid, Rechtsanwältin
Adresse: Engelgasse 2 / Marktplatz
PLZ/Ort: 9004 St.Gallen
Telefon/Fax: 071 222 77 52 / 071 222 77 59