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Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz
In Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Klagen, die gestützt auf das eidgenössische Gleichstellungsgesetz erhoben werden, beginnt der Prozess in der Regel mit einem Schlichtungsversuch bei der Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz. Bei einem Streitwert von mindestens Fr. 100'000.-- können die Parteien gemeinsam auf das Schlichtungsverfahren verzichten. Die Schlichtungsstelle ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch Rechtsberatungsstelle.
Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz
| Präsidentin: | Regula Schmid, Rechtsanwältin |
|---|---|
| Adresse: | Engelgasse 2 / Marktplatz |
| PLZ/Ort: | 9004 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 071 222 77 52 / 071 222 77 59 |