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Neue Prüfungsgebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten
Neue Prüfungsgebühren ab 2010: Gemäss der neuen Fassung des Gerichtskostentarifs (Art. 26 GKT, in Kraft ab 1. Juni 2009) betragen die Prüfungsgebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Fr. 2'200.-- und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten Fr. 1'800.--.
Die neuen Gebühren werden erstmals für Anmeldungen der Prüfungen im Frühjahr 2010 angewendet.
Gerichte - Neue Prüfungsgebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten (24.06.2009 14:13)
