Neue Prüfungsgebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten



Neue Prüfungsgebühren ab 2010: Gemäss der neuen Fassung des Gerichtskostentarifs (Art. 26 GKT, in Kraft ab 1. Juni 2009) betragen die Prüfungsgebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Fr. 2'200.-- und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten Fr. 1'800.--.

 

Die neuen Gebühren werden erstmals für Anmeldungen der Prüfungen im Frühjahr 2010 angewendet.


Gerichte - Neue Prüfungsgebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten (24.06.2009 14:13)